Privatpreise / Honorarvereinbarung
Bitte bringen Sie als privat versicherte/r Patient/in folgende Honorarvereinbarung unterschrieben mit zu ihrer ersten Behandlung. Sie gelangen zur Honorarvereinbarung durch einen Klick auf folgenden Button:
Ihre Rechnung wurde nicht voll erstattet ?
Bei privat versicherten Patienten kann es vorkommen, dass die private Krankenversicherung oder Beihilfe eine eingereichte Rechnung nicht vollständig erstattet.
Wichtig ist dabei: Die Behandlungskosten entstehen auf Grundlage der Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis. Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe richtet sich hingegen nach Ihrem persönlichen Versicherungs- bzw. Beihilfevertrag.
Das bedeutet: Unsere Rechnung bleibt unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung gültig. Sollte Ihre Versicherung die Kosten nur teilweise übernehmen, betrifft dies das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung.
Warum kann es zu Kürzungen kommen?
Für physiotherapeutische Heilmittel gibt es im Privatbereich keine amtliche Gebührenordnung wie beispielsweise bei ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen. Deshalb werden die Preise zwischen Praxis und Patient vor Beginn der Behandlung über eine Honorarvereinbarung geregelt.
Manche private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstatten dennoch nur bis zu bestimmten internen Höchstsätzen, Beihilfesätzen oder sogenannten ortsüblichen Sätzen. Diese Sätze entsprechen jedoch nicht automatisch dem vereinbarten Honorar zwischen Patient und Praxis.
Unsere Privatpreise sind wirtschaftlich kalkuliert und orientieren sich an einer hochwertigen physiotherapeutischen Versorgung, ruhigen Praxisabläufen und einer fachlich sorgfältigen Betreuung.
Was können Sie tun, wenn Ihre Rechnung gekürzt wurde?
Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe unsere Rechnung nicht vollständig erstattet, können Sie der Kürzung widersprechen.
Damit Sie damit nicht alleine bleiben, stellen wir Ihnen auf dieser Seite Musterschreiben zur Verfügung, die Sie für den Widerspruch bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle nutzen können.
Bitte prüfen Sie zusätzlich immer Ihre individuellen Versicherungsbedingungen, da die Erstattung je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein kann.